Arbeitsrecht

Wenn Menschen miteinander arbeiten, kann es bisweilen zu Auseinandersetzungen kommen, bei denen es eines rechtlichen Beistands bedarf.

Die Vertretung Ihrer Interessen - außergerichtlich und gerichtlich - bildet einen besonderen Schwerpunkt unserer Kanzlei.



Wichtiger Hinweis bei Kündigung für Arbeitnehmer!

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Kündigungserhalt vom Arbeitnehmer eingereicht werden.



Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebs- und Personalräte:
  • Kündigung

  • Vertretung bei Kündigungsschutzklagen

  • Mobbing und weitere Probleme am Arbeitsplatz wie beispielsweise Benachteiligung

  • Abmahnung

  • Gleichstellung und Schwerbehinderung

  • Überprüfung und Gestaltung von Abfindungsangeboten und Aufhebungsverträgen

  • Zulässigkeit von Befristungen

  • Schwangerschaft/Elternzeit von Arbeitnehmern (BEEG, MuSchG)

  • Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen

  • Rechtliche Beratung von Personalabteilungen, z. B. zu Kündigungen, Abmahnungen, allgemeinen personellen Maßnahmen

  • Dienstrecht der Geschäftsführer und Vorstände

  • Unterstützung bei Umstrukturierungsmaßnahmen

  • Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und Haustarifverträgen

  • Beratung in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen

  • Beratung und Vertretung in Fragen der betrieblichen Mitbestimmung

  • Eingruppierung und sonstige Ansprüche aus Tarifverträgen

  • Beratung bei Interessenausgleich und Sozialplan

Kanzlei Modschiedler
Reißigerstraße 33, 01307 Dresden
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